Praxisräume in der Beethovenstrasse 22:

kostenlos parken am Fuße des Kreunzbergls:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

d i a : l o g
Praxis für Psychotherapie und Entwicklung in Klagenfurt
Beethovenstraße 22, 2. Stock

Michael Ritter, BA
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision


1.1  Sitzungsdauer und Einheiten

Die Dauer einer Einheit der psychotherapeutischen Sitzung beträgt 50 Minuten. Die Leistung wird je nach Menge der in Anspruch genommenen Einheiten verrechnet. Es können neben 50 Minuten auch 75 Minuten (1,5 Einheiten), 100 Minuten (2 Einheiten) usw. in Anspruch genommen bzw. verrechnet werden.
Die Länge einer psychotherapeutischen Sitzung richtet sich nach dem Bedarf und wird bei der Terminvereinbarung
oder während der psychotherapeutischen Sitzung zwischen
Therapeut und Klient vereinbart.

1.2 Behandlungsdauer

Die gesamte Behandlungsdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Klient:innen. In der Regel finden die Termine wöchentlich für je 50 Minuten statt. Die Therapie bzw. die therapeutische Begleitung kann individuell unterschiedlich wenige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen.

1.3 Freiwilligkeit

Klient:innen sind berechtigt die Behandlung jederzeit, auch ohne Angaben von Gründen, zu beenden oder an anderer Stelle weiterzuführen. Eine kurzfristige Absage eines bereits vereinbarten Termins führt jedoch aus wirtschaftlichen Gründen zur Verrechnung eines Ausfallshonorars in der Höhe der bereits vereinbarten Einheit. Siehe Punkt 3.1 "Absage und Stornokosten"

1.4 Leistung

Art der Leistungserbringung ist die persönliche Interaktion in Präsenz in den Praxisräumlichkeiten. In begründeten Fällen können Leistungen auch andernorts, online (Video-Schaltung) oder telefonisch erfolgen.


2.1 Kosten (2026)

Eine Einheit Einzeltherapie zu je 50 Minuten kostet 80,- Euro. 75 Minuten (1,5 Einheiten) kosten 120 Euro, usw.

Psychotherapeutische Behandlungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Es wird also keine Steuer verrechnet. 


2.2 Kostenrückerstanntung

Derzeit ist die teilweise Rückerstattung der Kosten bei den österreichischen Krankenkassen nicht möglich - dieser Umstand wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt.

Bei einzelnen freiwilligen Zusatzversicherungen kann es jedoch möglich sein, Teile der Therapiekosten oder die gesamten Therapiekosten ersetzt zu bekommen. 

2.3 Art der Bezahlung

Die Honorarnoten werden je nach Summe der geleisteten Einheiten, von der ersten Einheit an,  berechnet und in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung per Überweisung ist möglich. Überweisungen sind bitte spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu tätigen..

2.4 Kontoverbindung

Zahlungen sind auf das Konto

     Michael Ritter

     AT62 6000 0901 1012 7544

ohne Abzug zu leisten.

3.1 Absage und Stornokosten

Grundsätzlich gelten vereinbarte Termine als verbindliche Absprachen. Es werden dafür Ressourcen wie Behandlungsraum und Behandlungszeit bereitgestellt und freigehalten. Bei Nicht-Erscheinen ist deshalb ein Ausfallhonorar für die vereinbarte Sitzungsdauer (Anzahl der für den Termin vereinbarten Einheiten) üblich.
Bei rechtzeitigen Absagen, die eine Umplanung der freizuhaltenden Ressourcen ermöglichen oder in besonderen Umständen kann von einer Verrechnung des Ausfallshonorars abgesehen werden. 


3.2 Behandlungsvertrag

Zu Beginn wird zwischen dem behandelnden Psychotherapeuten und dem/der Klient:in eine Behandlungsvertrag (mündlich oder schriftlich) abgeschlossen. Ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarung bilden die hier dargestellten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".



Klagenfurt, 5. Juni 2026